Rottenburg,

Übungsfahrt im geschlossenen Verband

Zu einer Fahrt im geschlossenen Verband trafen sich die Kraftfahrer und weitere Helfer am Samstag, den 9. Juli. Die 250 km lange Strecke führte sie ins Unimog-Museum nach Gaggenau.

Vor Abfahrt wurden alle Fahrzeuge technisch überprüft. (Bild: THW/Jan Stähle)

Nach einer kurzen theoretischen Einweisung zur Fahrtroute und den rechtlichen Grundlagen wurden alle Fahrzeuge vor Abfahrt technisch überprüft und den Vorschriften entsprechend gekennzeichnet. Die Fahrtroute führte von Rottenburg über Herrenberg und Calw nach Pforzheim auf die Autobahn. Nach einer Fahrt durch die Innenstadt von Karlsruhe ging es weiter auf der Autobahn in Richtung Rastatt. Bei mehreren technischen Halten wurden die Fahrzeuge kurz überprüft und ein Fahrerwechsel durchgeführt. Fahrtziel war das Unimog-Museum in Gaggenau. Dort ist die Geschichte des "Universal-Motor-Geräts" aufbereitet. Die unterschiedlichsten Modelle sowie eigenartige Umbauten waren zu bewundern. Auf dem Außengelände nutzten Einige die Möglichkeit, mit einem Unimog durch das Gelände zu fahren und die Extremen des Gefährts kennzulernen. Die Rückfahrt erfolgte durch den Schwarzwald über Baiersbronn, Freudenstadt und Horb zurück nach Rottenburg.

Ein geschlossener Verband gilt als ein einziges Fahrzeug und dient dazu, dass Fahrzeuge und Einsatzkräfte zusammengehöriger Einheiten gemeinsam an einem Ziel ankommen. Gerade bei Großeinsätzen ist dies wichtig, um eine große Anzahl an Einheiten führen und ordnen zu können. Die Geschwindigkeiten und Abstände müssen während der Fahrt präzise eingehalten werden. Um dies zu beherrschen werden solche Fahrten immer wieder geübt. Zur Kennzeichnung eines geschlossenen Verbandes gibt es folgende Regelung: Alle Fahrzeuge bis auf das Letzte sind mit einer blauen Flagge an der linken Fahrzeugfront gekennzeichnet. Das letzte Fahrzeug trägt eine grüne Flagge. Alle Fahrzeuge fahren mit Abblendlicht. Das erste und letzte Fahrzeug haben das Blaulicht eingeschaltet.

Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Wenn das erste Fahrzeug bei grüner Ampel in eine Kreuzung einfährt und diese während der Überfahrt des geschlossenen Verbands auf rot umschaltet, dürfen alle zum Verband gehörigen Fahrzeuge bei roter Ampel über die Kreuzung fahren. Ein geschlossener Verband darf übrigens nicht unterbrochen werden, da dieses Vorrangsrecht sonst nicht in Anspruch genommen werden kann.


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