„KÜKEX 2025“- hinter diesem Kürzel verbirgt sich eine kreisübergreifende Krisenmanagementübung für den Bevölkerungsschutz im Regierungsbezirk Tübingen.
Unser Fachberater Philipp Kopp war dabei Teil des Verwaltungsstabs Vb 5 (Katastrophenschutz). Präsent waren hier, neben dem THW, auch ein Fachberater des DRKs sowie Verbindungspersonen der Polizei und der Bundeswehr.
Insgesamt beteiligt waren an diesem Tag rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen, in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb sowie der Stadt Ulm und in ausgewählten Städten und Gemeinden. Darunter waren die Städte und Gemeinden Blaustein, Dietenheim, Riedlingen, Friedrichshafen, Bad Wurzach, Reutlingen, Bad Saulgau, Mössingen, Rottenburg am Neckar und Tübingen sowie die Gemeinden Ammerbuch, Ofterdingen, Jungingen und Oberstadion. Auch der Unternehmenskrisenstab der Firma ZF Friedrichshafen nahm teil.
Grobziel der Übung war es, die Kommunikation - untereinander und Ebenen übergreifend - in Krisenlagen zu verbessern.
Aus diesem konnten die anwesenden neun unteren Katastrophenschutzbehörden im Regierungsbezirk sowie die beteiligten Städte und Gemeinden weitere, auf ihre jeweilige Organisation abgestimmte Feinziele entwickeln.
Der Fokus lag zum Einen darauf, das strategische Zusammenwirken innerhalb der jeweiligen Stabsstrukturen zu trainieren, zum Anderen auf einem vorausschauenden und gemeinsamen Handeln im Sinne eines koordinierten Krisenmanagements einschließlich einer gemeinsamen Medienarbeit.
Für den Fachberater galt es die möglichen Einsatzoptionen des THWs zu prüfen, sprich Rückmeldungen aus der Lage vor Ort (sprich Kommunen) einzuordnen und ggf. dafür zu sorgen, dass das RP das THW anfordern kann. Im RP befanden sich ebenfalls zwei Fachberater vom THW, welche die Anforderungen von THW-Einheiten zentral koordinierten.
Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Diese sind in Baden-Württemberg dreigliedrig organisiert: Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landrats- und Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Höhere sind die RPs, oberste Instanz beim Katastrophenschutz auf Landesebene ist das Innenministerium.
Weitere Informationen zum Katastrophenschutz finden Sie auf der
- Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/katastrophen-und-zivilschutz/,
- beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/
sowie
- beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter www.bbk.bund.de.
Text&Redaktion: Philipp Kopp (THW OV Rottenburg)